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Gebührenordnung für das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vom 12. Juni 2017

Gemäß § 6 der Benutzungsordnung für das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vom 1. Januar 1994 wird folgende Gebührenordnung erlassen:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Herstellung von Reproduktionen aus den Beständen des Akademiearchivs sowie für das Recht ihrer Wiedergabe in Druckerzeugnissen, im Film, Fernsehen und in Onlinediensten/Internet werden Gebühren erhoben.
Das Akademiearchiv behält sich vor, Reproaufträge abzulehnen, wenn Archivalien durch das Reproduzieren gefährdet oder beschädigt werden könnten.


§ 2 Gebühren für Kopien

aus ungebundenen Akten

- je Kopie bis Format DIN A4 0,50 €
- je Kopie Format DIN A3 0,75 €

aus gebundenen Akten

− je Kopie bis Format DIN A4 0,80 €
− je Kopie Format DIN A3 1,30 €
− je Kopie Format DIN A4 auf getöntem Papier Aufschlag von 0,25 € pro Blatt

Für beidseitige Kopien wird der doppelte Preis erhoben.


§ 3 Gebühren für Kopien über Reader-Printer

− je Rückvergrößerungskopie durch das Archiv 0,50 €
− je Rückvergrößerungskopie durch den Benutzer 0,25 €

§ 4 Gebühren für Scans

– je Scan 300dpi 1,00 €
− je Scan mehr als 300dpi 3,00 €
− für die Übermittlung auf Datenträger (CD-ROM bzw. DVD) 0,50 €

§ 5 Gebühren für die Ausleihe von Archivalien, Bildmaterial (Fotos) und Kunstwerken

− für die Ausleihe von Einzeldokumenten und Bildmaterial pro Blatt bzw. Foto 5,00 €
− für Aufwendungen technischer und konservatorischer Art bei der Ausleihe von Archivalieneinheiten und Kunstwerken pro Leihgabe 100,00 €

§ 6 Gestattungsgebühren

Für das Recht der Wiedergabe von Reproduktionen aus den Beständen des Akademiearchivs in Druckerzeugnissen, Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen sowie im Internet werden Gebühren erhoben.

(1) für die Wiedergabe in inländischen Büchern, Broschüren und Periodika

  • für die Reproduktion je Bild oder Textseite
in schwarz/weiß 30,00 €
in Farbe 50,00 €

(2) für die Wiedergabe in ausländischen Büchern, Broschüren und Periodika

  • für die Reproduktion je Bild oder Textseite
in schwarz/weiß 40,00 €
in Farbe 80,00 €

(3) für die kommerzielle Wiedergabe auf Postkarten, Postern, Kalendern, Briefmarken etc.

– je Textseite oder Bild 150,00 €

(4) für die Wiedergabe in Zeitungen/Zeitschriften

  40,00 €

(5) für die Wiedergabe in Film- und Fernsehsendungen

− je Textseite oder Bild 60,00 €
− bei Wiederholungssendungen 30,00 €

(6) für die Wiedergabe von Tonaufzeichnungen

− je angefangene Minute 40,00 €

(7) für die Verwendung in Onlinediensten/Internet (einmalige Verwendung je Archivalieneinheit)

− bis 6 Monate 50,00 €
− bis 1 Jahr 100,00 €
− länger als 1 Jahr 300,00 €
− eBooks 50,00 €

§ 7 Besondere Leistungen

− für die Vorbereitung und Beaufsichtigung von Foto- und Filmaufnahmen von Archivalien und Kunstwerken in den Räumen des Archivs je angefangene 1⁄2 Stunde 30,00 €

§ 8 Versand- und Bankgebühren

Für die Versendung der beim Akademiearchiv in Auftrag gegebenen Reproduktionen gelten die Gebührensätze der Deutschen Post AG.
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber die Bankgebühren.


§ 9 Gebührenbefreiung

Die Herstellung von Reproduktionen gemäß § 2 bis § 5 sowie die Ausleihe von Archivalien, Bildmaterial (Fotos) und Kunstwerken gemäß § 6 dieser Ordnung sind für Akademiemitglieder und Mitarbeiter in der Akademieverwaltung sowie in den Akademienvorhaben und Arbeitsgruppen gebührenfrei.

Für Publikationen der Akademienvorhaben und Arbeitsgruppen werden keine Gestattungsgebühren gemäß § 7 dieser Ordnung erhoben.


§ 10 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 12. Juni 2017 in Kraft.

Dr. Wolf-Hagen Krauth
Direktor der Wissenschaftsadministration

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